STWEG-Versammlungen in Corona-Zeiten

In der aktuellen Corona-Krise ist es zunehmend schwieriger geworden, Stockwerkeigentümer-Versammlungen, kurz STWEG-Versammlungen, durchzuführen. Zwar sind physische STWEG-Versammlungen gemäss Bundesrecht vom 8. Juni 2020 per se noch erlaubt, sofern die Hygiene- und Distanzregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingehalten werden, jedoch haben bereits gewisse Kantone strengere Regeln erlassen. Die Durchführung von Eigentümerversammlungen stellen viele Verwaltungen vor grosse Herausforderungen. Insbesondere die Durchführung von Versammlungen grösserer Stockwerkeigentümergemeinschaften ist kaum ohne Risiken möglich.

Gemäss Art. 27 Abs. 1 der Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrates können STWEG-Versammlungen entweder schriftlich oder digital mittels eines Videokonferenzsystems (VCS) wie zum Beispiel Zoom, Webex, Skype oder Microsoft Teams durchgeführt werden. Unabhängig davon, ob die Versammlung mittels brieflicher oder digitaler Abstimmung durchgeführt wird, entsteht für die Verwaltungen ein immenser manueller und administrativer Aufwand.

Wir empfehlen, dass die Stockwerkeigentümerversammlung elektronisch unter Verwendung eines elektronischen Abstimmungstools durchgeführt wird. Hier orientieren wir uns an den Entscheidungshilfen sowie dem FAQ des SVIT Schweiz. Vor allem die technischen Anforderungen sind für die Durchführung einer digitalen Versammlung unerlässlich:

  • Reproduzierbarkeit: Die Abstimmungsresultate müssen persönlich zugeordnet werden können, um in allfälligen Anfechtungsverfahren Beweise führen zu können.
  • Datensicherheit: Abstimmungstools ohne Loginfunktion sind in der Tendenz unsicher und bergen die Gefahr des Missbrauchs.


Das Abstimmungstool von Huperty trägt den technischen sowie benutzungsbezogenen Anforderungen Rechnung und erlaubt es den Eigentümern, intuitiv, sicher und rechtsgültig über anstehende Traktanden abzustimmen. Huperty ist so konzipiert, dass sich eine abzustimmende Person gut zurechtfindet, unabhängig davon, wie technisch affin diese ist. Bei auftretenden Fragen besteht jederzeit die Möglichkeit, situative Unterstützung anzufordern.

Die Verwaltungen können durch Einsatz des Abstimmungstools, die komplette administrative Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbearbeitung nicht nur digital, sondern auch mit einem hohen Automatisierungsgrad durchführen. Dies reduziert die Fehlerquote massiv und erleichtert die STWEG-Versammlung enorm. Dabei wurde vollumfänglich auf für die Immobilienverwaltung wichtigen Punkte, wie beispielsweise die Hinterlegung der Quoren und Stimmen, Wert gelegt. Auf der anderen Seite kann der Stockwerkeigentümer digital über die Traktanden, entweder im Voraus oder an der Live-Versammlung selbst abstimmen.

Letztendlich obliegt es der Verwaltung zu entscheiden, ob mittels dem Abstimmungstool von Huperty entweder:

  1. Ein reine Online-Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt wird
  2. Die Versammlung via VCS «gestreamt» und am Versammlungstag in Kombination über unser Tool abgestimmt wird
  3. Die Versammlung physisch stattfindet und die Eigentümer vor Ort über ihr App abstimmen


Egal für welchen Weg sich die Verwaltungen entscheiden, im Vergleich zu den heutigen Möglichkeiten bietet das Abstimmungstool von Huperty einen echten Mehrwert für alle Parteien.
Möchten Sie mehr dazu erfahren? Dann melden Sie sich doch bei uns «Kontakt» oder direkt bei Herrn Christoph Finale.

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